Artikel 4 - Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2028 FVG offen

Das Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 18 Buchstabe e wird die Angabe „§ 52 Absatz 30b" durch die Angabe „§ 52 Absatz 30c" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Altersvorsorgereformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AltVRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltVRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 AltVRefG Inkrafttreten
... Die Artikel 2, 6, 9 und 11 bis 13 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 4 , 7 und 10 treten am 1. Januar 2028 in ...


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