Die
Milchproduktqualitätsverordnung vom
24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 59 Absatz 7 wird die Angabe „Absätzen 1 bis 5" durch die Angabe „Absätzen 1 bis 6" ersetzt.
- 2.
- In Anlage 1 Nummer 3.2 wird die Angabe „Stand März 2019" durch die Angabe „Stand August 2025" ersetzt.