Artikel 8 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts (EiVermNVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168; Geltung ab 12.06.2026, abweichend siehe Artikel 9
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Artikel 8 Änderung der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel


Artikel 8 ändert mWv. 12. Juni 2026 LMvitV § 4

Die Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2125-4-23, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 280) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 4 wird die Angabe „14. Juli 2026" durch die Angabe „14. Juni 2026" ersetzt.



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