Die
Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2125-4-23, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch
Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 280) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In
§ 4 wird die Angabe „14. Juli 2026" durch die Angabe „14. Juni 2026" ersetzt.