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Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (2. LuftVStGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 1 ändert mWv. 1. Juli 2026 LuftVStG offen
Das Luftverkehrsteuergesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885; 2013 I S. 81), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
§ 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 wird die Angabe „15,53 Euro" durch die Angabe „13,03 Euro" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 2 wird die Angabe „39,34 Euro" durch die Angabe „33,01 Euro" ersetzt.
- 3.
- In Nummer 3 wird die Angabe „70,83 Euro" durch die Angabe „59,43 Euro" ersetzt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Merz
Der Bundesminister der Finanzen
Lars Klingbeil
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Merz
Der Bundesminister der Finanzen
Lars Klingbeil
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