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Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (2. LuftVStGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juli 2026 LuftVStG offen

Das Luftverkehrsteuergesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885; 2013 I S. 81), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird die Angabe „15,53 Euro" durch die Angabe „13,03 Euro" ersetzt.

2.
In Nummer 2 wird die Angabe „39,34 Euro" durch die Angabe „33,01 Euro" ersetzt.

3.
In Nummer 3 wird die Angabe „70,83 Euro" durch die Angabe „59,43 Euro" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Merz

Der Bundesminister der Finanzen

Lars Klingbeil