Tools:
Update via:
Artikel 8 - Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (ElAufÜbEG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung des Waffenregistergesetzes 2)
Das Waffenregistergesetz vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166, 184) wird wie folgt geändert:
Nach § 13 Nummer 2 wird die folgende Nummer 2a eingefügt:
Nach § 13 Nummer 2 wird die folgende Nummer 2a eingefügt:
- „2a.
- die Familiengerichte in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse,".
- 2)
- Dieser Artikel dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L, 2024/1385, 24.5.2024).
Anzeige
Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 ElAufÜbEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElAufÜbEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 ElAufÜbEG Inkrafttreten
... 4 Nummer 8, 3. Artikel 5, 4. Artikel 6 Nummer 1 bis 3 und 5. Artikel 8 . (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2027 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17593/a340103.htm
