Anlage - Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 (JEGMV 2031-2040)

V. v. 10.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 202
Geltung ab 15.07.2026; FNA: 2129-64-2 Umweltschutz

Anlage (zu § 1) Jahresemissionsgesamtmengen für 2031 ab Jahre die bis einschließlich 2040



 2031203220332034203520362037203820392040
Jahresemissions-
gesamtmenge
in Millionen Tonnen
CO2-Äquivalent
409380352323294265236208179150




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