§ 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) durchgeführt. Der Deutsche Wetterdienst weist die Anwärterinnen und Anwärter zum Grundstudium der Fachhochschule und zum Hauptstudium dem Fachbereich Wetterdienst der Fachhochschule zu.
interne Verweise§ 25 LAP-gntWDV Regelaufstieg (vom 14.02.2009) ... teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 und 3 bis 6 sowie die §§ 10 bis 24 und 27 bis 42 sind entsprechend anzuwenden. (3) Nach bestandener ...
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