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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb Deutschlands (UNV-SitzabkVBek k.a.Abk.)

B. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 II Nr. 176; Geltung ab 31.07.2026
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 31. Juli 2026 UNV-SitzabkV Artikel 3

Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 16. Juli 2026 zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb Deutschlands (BGBl. 2026 II Nr. 141) wird bekannt gemacht, dass die Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel der deutschen Antwortnote

 
am 31. Juli 2026

in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig wird nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 16. Juli 2026 bekannt gemacht, dass diese nach Artikel 3 Absatz 1

 
am 31. Juli 2026

in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Auswärtiges Amt

Im Auftrag Dr. Julia Monar