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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen (DPAGPNUBestVBek k.a.Abk.)

B. v. 04.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 254; Geltung ab 01.09.2026
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. September 2026 DPAGPNUBestV § 3

Nach § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 113) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung mit der Eintragung der Ausgliederung zur Aufnahme des Geschäftsfeldes P&P der Deutschen Post AG auf die Deutsche Post AG neu in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Post AG am 1. September 2026 in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Schumann

 
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