Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Postaufgabenübertragungsverordnung (PostAufgÜVBek k.a.Abk.)

B. v. 04.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 255; Geltung ab 01.09.2026
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Bekanntmachung ändert mWv. 1. September 2026 PostAufgÜV § 3

Nach § 3 Absatz 2 der Postaufgabenübertragungsverordnung vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 114) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung mit der Eintragung der Ausgliederung zur Aufnahme des Geschäftsfeldes P&P der Deutschen Post AG auf die Deutsche Post AG neu in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Post AG am 1. September 2026 in Kraft getreten ist.

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