Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung (5. PBLEntgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 258; Geltung ab 01.04.2026

Artikel 1 Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 1. April 2026 PBLEntgV § 10

Die Postbankleistungsentgeltverordnung vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2938), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 280) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 10 Absatz 4 wird die Angabe „März 2026" durch die Angabe „August 2028" ersetzt.



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