Fünfte Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung (5. PBLEntgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 258; Geltung ab 01.04.2026
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Das Bundesministerium der Finanzen verordnet aufgrund des § 10 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389) geändert worden ist, nach Anhörung des Vorstands der Deutschen Bank AG:

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Artikel 1 Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 1. April 2026 PBLEntgV § 10

Die Postbankleistungsentgeltverordnung vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2938), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 280) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 10 Absatz 4 wird die Angabe „März 2026" durch die Angabe „August 2028" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2026 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Lars Klingbeil



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