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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin (LwAusbVEV k.a.Abk.)

V. v. 14.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 311; Geltung ab 01.08.2027, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Oktober 2026 LwAusbV § 11

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin vom 31. Januar 1995 (BGBl. I S. 168) wird wie folgt geändert:

§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:

 
„§ 11 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft."

 
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 LwAusbVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwAusbVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 LwAusbVEV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2027 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...