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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin (LwAusbVEV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin vom 31. Januar 1995 (BGBl. I S. 168) wird wie folgt geändert:
§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:
§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:
- „§ 11 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft."
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 LwAusbVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LwAusbVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 LwAusbVEV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2027 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17752/a344080.htm
