Tools:
Update via:
Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (1. WissFGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2457), das zuletzt durch Artikel 153 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt:
„§ 2 Geltungsbereich(1) Dieses Gesetz ist auf folgende Wissenschaftseinrichtungen anzuwenden:- 1.
- Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.,
- 2.
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.,
- 3.
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.,
- 4.
- Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.,
- 5.
- Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.,
- 6.
- Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V.,
- 7.
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.,
- 8.
- Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland,
- 9.
- Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V.,
- 10.
- Alexander von Humboldt-Stiftung,
- 11.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.,
- 12.
- CTC gGmbH - Center for the Transformation of Chemistry,
- 13.
- Deutsches Zentrum für Astrophysik gGmbH,
- 14.
- Berlin Institute of Health at Charité,
- 15.
- Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung.
(2) § 4 ist auch auf Forschungseinrichtungen anzuwenden, die aufgrund der Förderung von Wissenschaft und Forschung als gemeinnützig im Sinne von § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung anerkannt sind und nicht institutionell vom Bund gefördert werden." - 2.
- § 3 Absatz 3 wird gestrichen.
- 3.
- In § 4 Satz 1 wird nach der Angabe „finanziert werden" die Angabe „mit Ausnahme von Fördermitteln der Europäischen Union" eingefügt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Oktober 2026.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Merz
Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dorothee Bär
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Merz
Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dorothee Bär
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17762/index.htm
