(siehe BGBl. I 1995 S. 231 - 232)
- a)
- Auf der Vorderseite des Musters werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" und die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
- b)
- Auf der Rückseite des Musters werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" und die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728