| Anlage KlFzKV-BinSch a.F. (alte Fassung) in der vor dem 21.10.2025 geltenden Fassung | Anlage KlFzKV-BinSch n.F. (neue Fassung) in der am 21.10.2025 geltenden Fassung durch Artikel 7 V. v. 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage (zu § 8 Abs. 2) Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen | |
| (Text alte Fassung) (siehe BGBl. I 1995 S. 231 - 232) a) Auf der Vorderseite des Musters werden die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' und die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt' ersetzt. b) Auf der Rückseite des Musters werden die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' und die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt' ersetzt. | (Text neue Fassung) Vorderseiten ![]() Rückseiten ![]() |