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Änderung Anlage KlFzKV-BinSch vom 21.10.2025

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Anlage KlFzKV-BinSch a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.10.2025 geltenden Fassung
Anlage KlFzKV-BinSch n.F. (neue Fassung)
in der am 21.10.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 7 V. v. 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 8 Abs. 2) Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen


(Text alte Fassung)

(siehe BGBl. I 1995 S. 231 - 232)


a) Auf der Vorderseite des Musters werden die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' und die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt' ersetzt.


b) Auf der Rückseite des Musters werden die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' und die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt' ersetzt.


(Text neue Fassung)

Vorderseiten

Muster Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen Seite 1 (BGBl. 2025 Nr. 242 S. 56)


Rückseiten


Muster Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen Seite 2 (BGBl. 2025 Nr. 242 S. 56)


(heute geltende Fassung)