- I.
- Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen
- a)
- Diffuse Quellen (Messung der urbanen Belastung einschließlich Verkehr)
Bevölkerung des Ballungsraums oder Gebiets (Tausend) | Falls die maximale Konzentration die obere Beurteilungsschwelle überschreiten | Falls die maximale Konzentration zwischen der oberen und der unteren Beurteilungsschwelle liegt | Für SO2 und NO2 in Ballungsräumen, in denen die maximale Konzentration unter der unteren Beurteilungsschwelle liegt |
0 - 250 | 1 | 1 | nicht anwendbar |
250 - 499 | 2 | 1 | 1 |
500 - 749 | 2 | 1 | 1 |
750 - 999 | 3 | 1 | 1 |
1.000 - 1.499 | 4 | 2 | 1 |
1.500 - 1.999 | 5 | 2 | 1 |
2.000 - 2.749 | 6 | 3 | 2 |
2.750 - 3.749 | 7 | 3 | 2 |
3.750 - 4.749 | 8 | 4 | 2 |
4.750 - 5.999 | 9 | 4 | 2 |
> 6.000 | 10 | 5 | 3 |
| Für Benzol, Kohlenmonoxid, NO2 und Partikel: einschließlich mindestens einer Messstation für städtische Hintergrundquellen und einer Messstation für den Verkehr | | |
- b)
- Punktquellen (Messung im direkten Einwirkungsbereich ortsfester Anlagen)
Zur Beurteilung der Luftverschmutzung in der Nähe von Punktquellen sollte die Zahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen unter Berücksichtigung der Emissionsdichte, der wahrscheinlichen Verteilung der Luftschadstoffe und der möglichen Exposition der Bevölkerung berechnet werden.
- II.
- Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz von Ökosystemen oder der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen
Falls die maximale Konzentration die obere Beurteilungsschwelle überschreitet | Falls die maximale Konzentration zwischen der der oberen und der unteren Beurteilungsschwelle liegt |
1 Station je 20.000 km² | 1 Station je 40.000 km² |
Im Falle von Inselgebieten sollte die Zahl der Probenahmestellen unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Verteilung der Luftschadstoffe und der möglichen Exposition der Ökosysteme oder der Vegetation berechnet werden.