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Anlage 5 - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 04.06.2007 BGBl. I S. 1006; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065
Geltung ab 18.09.2002; FNA: 2129-8-22-1 Umweltschutz
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Anlage 5 Referenzmethoden für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

I.
Referenzmethode zur Bestimmung von Schwefeldioxid

ISO/FDIS 10498 (Normentwurf) Luft - Bestimmung von Schwefeldioxid - UV-Fluoreszenz-Verfahren.

Ein anderes Verfahren kann verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit dem obigen Verfahren erzielt werden.


II.
Referenzmethode zur Bestimmung von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

ISO 7996: 1985 Luft - Bestimmung der Massenkonzentration von Stickstoffoxiden - Chemilumineszenzverfahren.

Ein anderes Verfahren kann verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit dem obigen Verfahren erzielt werden.


III.A Referenzmethode für die Probenahme von Blei

 
Das im Anhang der Richtlinie 82/884/EWG des Rates vorgesehene Verfahren ist als Referenzverfahren für die Probenahme von Blei bis zu dem Zeitpunkt zu verwenden, zu dem der Immissionsgrenzwert nach § 5 der vorliegenden Verordnung erreicht werden muss. Danach ist das in Abschnitt IV dieser Anlage beschriebene Verfahren anzuwenden.

Ein anderes Verfahren kann verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit dem obigen Verfahren erzielt werden.


III.B Referenzmethode für die Analyse von Blei

 
ISO 9855: 1993 Luft - Bestimmung des partikelgebundenen Bleianteils in Schwebstaub mittels Filterprobenahme - Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren.

Ein anderes Verfahren kann verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit dem obigen Verfahren erzielt werden.


IV.
Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM10 -Konzentration

Als Referenzmethode ist die in der folgenden Norm beschriebene Methode zu verwenden:

EN 12341 "Luftqualität - Felduntersuchung zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Probenahmeverfahren für die PM10 -Fraktion von Partikeln". Das Messprinzip stützt sich auf die Abscheidung der PM10 -Fraktion von Partikeln in der Luft auf einem Filter und die gravimetrische Massenbestimmung.

Es können auch andere Verfahren verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit den obigen Verfahren erzielt werden, oder ein anderes Verfahren, wenn nachgewiesen wird, dass dieses eine feste Beziehung zur Referenzmethode aufweist. In diesem Fall müssen die mit diesem Verfahren erzielten Ergebnisse um einen geeigneten Faktor korrigiert werden, damit gleichwertige Ergebnisse wie bei Verwendung der Referenzmethode erzielt werden.


V.
Vorläufige Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM2,5

Eine geeignete vorläufige Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM2,5 -Konzentration wird vorbereitet.

Bis dieses Verfahren vorliegt, kann das Verfahren verwendet werden, das die zuständigen Behörden für angemessen halten.


VI.
Referenzmethode für die Probenahme/Analyse von Benzol

Die Referenzmethode für die Messung von Benzol ist die aktive Probenahme auf eine Adsorptionskartusche, gefolgt von einer gaschromatographischen Bestimmung. Diese Methode wird derzeit von CEN genormt. Solange keine genormte CEN-Methode vorliegt, können die zuständigen Behörden Standardmethoden auf der Grundlage der gleichen Messmethode verwenden.

Es kann auch eine andere Methode verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese gleichwertige Ergebnisse erbringt wie die obige Methode.


VII.
Referenzmethode für die Analyse von Kohlenmonoxid

Referenzmethode für die Messung von Kohlenmonoxid ist die Methode der nicht dispersiven Infraspektronomie (NDIR), die derzeit von CEN genormt wird. Solange keine genormte CEN-Methode vorliegt, können die zuständigen Behörden Standardmethoden auf der Grundlage der gleichen Messmethode verwenden.

Es kann auch eine andere Methode verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese gleichwertige Ergebnisse erbringt wie die obige Methode.


VIII. Referenz-/Modellberechnungstechniken

 
Derzeit können noch keine Referenz-/Modellberechnungstechniken angegeben werden.



 

Zitierungen von Anlage 5 22. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 22. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 22. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 22. BImSchV Beurteilung der Luftqualität (vom 06.03.2007)
... zur Beurteilung der Konzentrationen der einzelnen Schadstoffe Messungen nach den Anlagen 2 bis 5 durchzuführen - in Ballungsräumen, wenn die Werte die in der Anlage 1 ... sind Messeinrichtungen einzusetzen, die die Qualitätsanforderungen der Anlagen 4 und 5 erfüllen. (7) Die Festlegung der Standorte von Probenahmestellen zur Messung der ... Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden sowie für die Probenahme und Analyse von Blei in Anlage 5 Abschnitte I bis III, - (aufgehoben) - für die Probenahme und ... - für die Probenahme und Messung der PM10 -Konzentration in Anlage 5 Abschnitt IV, - für die Analyse und Probenahme von Benzol und Kohlenmonoxid in ... IV, - für die Analyse und Probenahme von Benzol und Kohlenmonoxid in Anlage 5 Abschnitte VI und VII festgelegt. Andere Probenahme- und Analysemethoden sind ...