Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.08.2010 aufgehoben
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Dritter Teil - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 04.06.2007 BGBl. I S. 1006; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065
Geltung ab 18.09.2002; FNA: 2129-8-22-1 Umweltschutz
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Dritter Teil Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Dritter Teil Schlussvorschriften

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 20 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte) vom 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1819), geändert durch die Verordnung vom 27. Mai 1994 (BGBl. I S. 1095), außer Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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