§ 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz
§
57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in der ab dem 19. Juli 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2013 beginnt.
Frühere Fassungen von § 123g VAG
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenEMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 4 EMIR-AG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 123f folgende Angabe eingefügt: „ § 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz". 2. In § 57 Absatz ... L 201 vom 27.7.2012, S. 1)" eingefügt. 3. Nach § 123f wird folgender § 123g eingefügt: „§ 123g Übergangsvorschrift zum ... 3. Nach § 123f wird folgender § 123g eingefügt: „ § 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz § 57 Absatz 1 Satz 1 in ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 10 FiMaAnpG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... gestrichen. 3. § 83 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1b wird aufgehoben. 4. § 123g wird wie folgt gefasst: „§ 123g Übergangsvorschrift zum ... 1 Nummer 1b wird aufgehoben. 4. § 123g wird wie folgt gefasst: „ § 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz § 57 Absatz 1 Satz 1 ...
Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Artikel 4 RatingG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009". b) Nach der Angabe zu § 123g wird folgende Angabe eingefügt: „§ 123h Übergangsvorschrift zur ... der jeweils geltenden Fassung haben keine aufschiebende Wirkung." 5. Nach § 123g wird folgender § 123h eingefügt: „§ 123h Übergangsvorschrift ...
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
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