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§ 13 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 13 Geschäftsplanänderungen



(1) Jede Änderung des Geschäftsplans darf erst in Kraft gesetzt werden, wenn sie von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. Satz 1 gilt nicht für Satzungsänderungen, die eine Kapitalerhöhung zum Gegenstand haben. § 8 gilt entsprechend.

(1a) Absatz 1 gilt nicht für Verträge über Funktionsausgliederungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 4). Derartige Verträge mit Versicherungsunternehmen, die der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen, werden erst mit ihrer Vorlage bei der Aufsichtsbehörde wirksam. Derartige Verträge mit anderen Unternehmen werden erst drei Monate nach ihrer Vorlage bei der Aufsichtsbehörde wirksam, falls diese nicht aus Gründen des § 8 Abs. 1 widerspricht. Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Fällen die Frist bis auf sechs Monate verlängern. Die Frist endet bereits vorher, sobald die Aufsichtsbehörde die Unbedenklichkeit der Verträge feststellt. Wird lediglich das Entgelt geändert, so gelten die Sätze 2 bis 5 nicht. Änderungen des Entgelts in Verträgen mit verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) und diesen nach § 53d Abs. 3 gleichgestellten Unternehmen werden erst mit der Vorlage des Änderungsvertrages bei der Aufsichtsbehörde wirksam. § 53d bleibt unberührt. Die Beendigung eines nicht auf eine bestimmte Zeit befristeten Funktionsausgliederungsvertrags ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

(2) Soll der Geschäftsbetrieb auf andere Versicherungssparten ausgedehnt werden, so sind hierfür die Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 bis 5 vorzulegen. Das Unternehmen hat ferner nachzuweisen, daß es über Eigenmittel in Höhe der Solvabilitätsspanne (§ 53c Abs. 1 Satz 1) oder des für die neue Geschäftstätigkeit vorgeschriebenen Mindestbetrages des Garantiefonds verfügt, falls dieser höher ist.

(3) Soll der Geschäftsbetrieb auf ein Gebiet außerhalb der Mitglied- und Vertragsstaaten ausgedehnt werden, so ist nachzuweisen, daß das Versicherungsunternehmen auch nach der beabsichtigten Ausdehnung des Geschäftsbetriebs die Vorschriften über die Kapitalausstattung in den Mitglied- und Vertragsstaaten erfüllt und im Falle der Errichtung einer Niederlassung in einem Gebiet außerhalb der Mitglied- und Vertragsstaaten eine dort erforderliche Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erhalten hat; ferner ist anzugeben, welche Versicherungszweige und -arten es zu betreiben beabsichtigt.



 

Zitierungen von § 13 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a VAG Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen (vom 02.06.2007)
... Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zum Gegenstand haben, gelten nur § 13 Abs. 1, die §§ 14, 54 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, § 55 Abs. 1 und 2, § 55a ...
§ 11c VAG Weiterleitung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung
... in vollem Umfang weiter. Auf Änderungen dieses Geschäftsplans findet § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Anwendung. Von den Bestimmungen in § ...
§ 13a VAG Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr (vom 18.12.2007)
... wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Sterbekassen; für sie gilt § 13 Abs. 3 mit der Maßgabe, daß er bei jeder Tätigkeit im Ausland anzuwenden ist.  ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 113 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 07.08.2014)
... im Bereich der betrieblichen Altersversorgung erworben haben muss; 5. § 13 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass die Genehmigungspflicht nicht für Pensionspläne gilt; ...
§ 117 VAG Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds (vom 01.01.2012)
... auf ein Gebiet außerhalb der Mitglied- und Vertragsstaaten gilt § 13 Abs. 3 ...
§ 157a VAG Freistellung von der Aufsicht (vom 02.06.2007)
... Freistellung nach Absatz 1 vorgenommen, so sind nicht anzuwenden die Vorschriften der §§ 13 , 14, 22 Abs. 4 und des § 37 sowie der §§ 53c bis 104 mit Ausnahme der Vorschriften ...
§ 159 VAG Entsprechende Anwendung auf Versicherungseinrichtungen der Berufsgenossenschaften und nicht aufsichtspflichtige Unternehmen (vom 02.06.2007)
... 8 gelten hierfür entsprechend. Im übrigen gelten für diese Einrichtungen § 13 Abs. 1, die §§ 14, § 55 Abs. 1 und 2, § 55a sowie die §§ 81, 81a, 82 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG
V. v. 11.05.2006 BGBl. I S. 1170
§ 2 Protektor-AuBÜV
... dem Bundesministerium der Finanzen Änderungen ihrer Satzung zu Genehmigung vorzulegen. § 13 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bleibt unberührt.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... bei Sterbekassen im Hinblick auf die Verwendung des Überschusses (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 113 Abs. 1 ... 3, § 113 Abs. 1 und 2 sowie § 159 Abs. 1 Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 106b Abs. 3 VAG) 500 bis 2 500 ... für vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 11c, § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 und ... 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 und § 159 Abs. 1 Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 106b Abs. 3 VAG) 500 bis 2 500 ... die Sparte der Anlage A keine Untergliederungen nach Risikoarten enthält) (§ 13 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 VAG; § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, ... Abs. 3, § 113 Abs. 1 und 2, § 159 Abs. 1 Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 106b Abs. 3 VAG) 2 500 ... Sparte der Anlage Teil A zum VAG Untergliederungen nach Buchstaben enthält (§ 13 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 VAG; § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, ... Abs. 3, § 113 Abs. 1 und 2, § 159 Abs. 1 Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 106b Abs. 3 VAG) ... (Drittstaat im Sinne des § 105 Abs. 1 Satz 2 und 3 VAG) in den Fällen des § 13 Abs. 3 VAG; sofern eine Genehmigung für das Teilgebiet eines Dritt- staates erteilt ... Dritt- staates erteilt wird, wird eine Gebühr je Teilgenehmigung erhoben (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 113 Abs. 1 ... Abs. 3, § 113 Abs. 1 und 2, § 159 Abs. 1 Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 106b Abs. 3 VAG) ... eines neuen Pensionsplans (§ 113 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG) 5 000 6.3.8 Prüfung eines Pensionsplans ... bestehenden Pensions- plans (§ 113 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG) 2 500 bis 5 000 6.3.9 Genehmigung von ... der in § 291 und § 292 AktG bezeichneten Art (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 113 Abs. 1 ... 3, § 113 Abs. 1 und 2 sowie § 159 Abs. 1 Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 106b Abs. 3 VAG) 1 000 bis 2 500 ... von Funktionsausgliederungsverträgen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 4 VAG (§ 13 Abs. 1a Satz 4 und 5 VAG; § 8a Abs. 1 Satz 2, § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz ... 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1, § 113 Abs. 1, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1a Satz 4 und 5 VAG) 1 000 bis 2 500  ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV
... eines Pensionsplans (§ 113 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG) 6.3.7.1 bei Einführung eines ... der in § 291 und § 292 AktG bezeichneten Art (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 113 Abs. 1 ... 3, § 113 Abs. 1 und 2 sowie § 159 Abs. 1 Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 106b Abs. 3 VAG) 1.000 bis 2.500 ... findet, (§ 118b Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG; § 118b Abs. 5 und 6 in Verbindung mit § 11c VAG)  ... kassen (§ 118b Abs. 1 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Nr. 5 und § 13 Abs. 1 Satz 1 VAG) 6.3.11.1 bei Einführung eines ... von Funktionsausgliederungsverträgen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 4 VAG (§ 13 Abs. 1a Satz 4 und 5 VAG; § 8a Abs. 1 Satz 2, § 105 Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz ... Abs. 3, § 110d Abs. 2 Satz 1, § 113 Abs. 1, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 1a Satz 4 und 5 VAG) 1.000 bis 2.500". jj) In ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Artikel 3 G. v. 17.12.1990 BGBl. I S. 2864, 2866; aufgehoben durch Artikel 17 Abs. 1 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
§ 1 VAAufsG (vom 08.11.2006)
... Anstalten zuständigen Behörden für den Bund ausgeübt. § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 1, §§ 14, 54, 54a Abs. 1 bis 3 und 4 bis 6, §§ 54d, 55 Abs. 1 Satz 1 und ...