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§ 42 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 42 Auflösung



Der Verein wird aufgelöst:

1.
durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit;

2.
durch Beschluß der obersten Vertretung;

3.
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins;

4.
mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.



 

Zitierungen von § 42 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 VAG Auflösungsbeschluss
... Der Beschluß der obersten Vertretung, durch den der Verein aufgelöst wird (§ 42 Nr. 2), bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, wenn die Satzung nichts ...
§ 45 VAG Anmeldung der Auflösung
... eröffnet oder seine Eröffnung abgelehnt wird. In diesen Fällen (§ 42 Nr. 3 und 4) hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen; die ...
§ 53 VAG Kleinere Vereine
... Abs. 1, die §§ 37, 38 Abs. 1 und 2, § 39 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 41 und 42 , 43 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3, § 44, 48 und 50 bis 52. Versicherungen gegen festes Entgelt, ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008)
... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 121a VAG Laufende Rechts- und Finanzaufsicht (vom 07.08.2014)
... 15 bis 38, 39 Abs. 1, 2 und 4, § 40 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 und 3, die §§ 42 , 43, 45 bis 52 und 87 Abs. 5. (3) Änderungen bezüglich der Angaben nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 15 bis 38, 39 Abs. 1, 2 und 4, § 40 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 und 3, die §§ 42 , 43, 45 bis 52 und 87 Abs. 5." c) Der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 3. ...