Zitierungen von § 121g VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121g VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen (vom 02.06.2007)
... des § 112 Abs. 1 und 3. Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g . (2) (weggefallen) (3) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen nicht ...
§ 54 VAG Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen; Anzeigepflichten (vom 14.12.2010)
... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine ...
§ 66 VAG Sicherungsvermögen (vom 08.09.2015)
... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine ...
§ 111g VAG Umfang der Meldepflicht (vom 04.07.2013)
... Vorschriften; 12. die für Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g geltenden Vorschriften; 13. eine Liste aller Rückversicherungsunternehmen, die den ...
§ 121b VAG Anlagegrundsätze (vom 01.08.2009)
... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine ...
§ 146 VAG Bundesaufsicht (vom 04.07.2013)
... im Sinne des § 1b, die Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g und die Sicherungsfonds im Sinne des § 124, 3. die öffentlich-rechtlichen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
V. v. 13.10.2014 BGBl. I S. 1603; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
§ 29 BsGaV Pensionsfonds und Versicherungs-Zweckgesellschaften
... ist oder 2. Teil einer Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sinne des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Aufsichtsrechts ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... eingefügt: „§ 121f Bestandsübertragung § 121g Versicherungs-Zweckgesellschaften § 121h Geschäftstätigkeit durch eine ... des § 112 Abs. 1 und 3. Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g ." b) In Absatz 3 Nr. 4b wird die Angabe „Bahnversicherungsanstalt - ... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen verfügt." 12. § 66 wird wie ... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen verfügt. Die Sätze 1 und 2 gelten für ... Vorschriften; 12. die für Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g geltenden Vorschriften; 13. eine Liste aller Rückversicherungsunternehmen, die ... staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird, über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen verfügt. Gehören ... nach Absatz 1 Satz 3 haben." 47. Nach § 121e werden folgende §§ 121f bis 121j eingefügt: „§ 121f Bestandsübertragung (1) ... oder Vertragsstaates zu erfolgen. Absatz 1 Satz 2, 4 und 5 gilt entsprechend. § 121g Versicherungs-Zweckgesellschaften (1) Eine Versicherungs-Zweckgesellschaft ist eine ... 1 b" die Wörter „die Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g " eingefügt. 56. In § 157a Abs. 3 erster Halbsatz wird die Angabe ...
Artikel 3 8. VAGuaÄndG Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen ... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen ...

Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 950
Artikel 2 VergAnfG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 64a," die Angabe „§ 64b," eingefügt. 9. In § 121g Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 13d Nr. 1, 2, 4 und 12," die Angabe ...

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
Artikel 2 FMVAStärkG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... der Angabe „im Sitzland" die Angabe „entsprechend den Anforderungen des § 121g " eingefügt und nach der Angabe „beaufsichtigt wird und über eine" die ... wird und über eine" die Angabe „mit den Anforderungen des § 121g " gestrichen. 11. In § 56a Abs. 3 Satz 3 werden nach dem Wort ... der Angabe „im Sitzland" die Angabe „entsprechend den Anforderungen des § 121g " eingefügt und nach der Angabe „beaufsichtigt wird und über eine" die ... wird und über eine" die Angabe „mit den Anforderungen des § 121g " gestrichen. 13. § 81b wird wie folgt geändert: a) In Absatz ... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine ... Abberufungsverlangen der Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen ist." 29. § 121g wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz ...
Artikel 4 FMVAStärkG Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
... „im Sitzland" die Wörter „entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" eingefügt und die Wörter „mit den ... eingefügt und die Wörter „mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" gestrichen. b) In ... „im Sitzland" die Wörter „entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" eingefügt und die Wörter „mit den ... eingefügt und die Wörter „mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" gestrichen. 4. In ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 6 EUFAAnpG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... durch die Wörter „Absatz 4 und 5 sowie" ersetzt. 11. In § 121g Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „die §§ 83," durch die Wörter ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 20 JStG 2010 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Vorschriften über die Umwandlung nicht beachtet worden sind." 30. In § 121g Absatz 4 werden im Teilsatz vor Nummer 1 nach dem Wort „Rechtsverordnung" ein Komma und ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Artikel 1 9. VAGÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... ein Komma sowie die Angabe „§ 64a" eingefügt. 30. In § 121g Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 119 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3, 5, 6, 8 und 9" ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV
... Satz 3 Nr. 3" und vor der Angabe „§ 159 Abs. 1 Satz 1" die Angabe „§ 121g Abs. 1 Satz 2 VAG;" eingefügt. bb) Nach der Nummer 6.1.1.4 wird folgende ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Kapitalausstattungs-Verordnung
V. v. 13.12.1983 BGBl. I S. 1451; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 1 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 1 KapAusstV (vom 22.08.2013)
... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und ...
§ 4 KapAusstV (vom 01.08.2009)
... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed