interne Verweise§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen (vom 02.06.2007) ... des § 112 Abs. 1 und 3. Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g . (2) (weggefallen) (3) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen nicht ...
§ 66 VAG Sicherungsvermögen (vom 08.09.2015) ... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine ...
§ 111g VAG Umfang der Meldepflicht (vom 04.07.2013) ... Vorschriften; 12. die für Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g geltenden Vorschriften; 13. eine Liste aller Rückversicherungsunternehmen, die den ...
§ 121b VAG Anlagegrundsätze (vom 01.08.2009) ... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine ...
§ 146 VAG Bundesaufsicht (vom 04.07.2013) ... im Sinne des § 1b, die Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g und die Sicherungsfonds im Sinne des § 124, 3. die öffentlich-rechtlichen ...
Zitat in folgenden NormenBetriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
V. v. 13.10.2014 BGBl. I S. 1603; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... eingefügt: § 121f Bestandsübertragung § 121g Versicherungs-Zweckgesellschaften § 121h Geschäftstätigkeit durch eine ... des § 112 Abs. 1 und 3. Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g ." b) In Absatz 3 Nr. 4b wird die Angabe Bahnversicherungsanstalt - ... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen verfügt." 12. § 66 wird wie ... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen verfügt. Die Sätze 1 und 2 gelten für ... Vorschriften; 12. die für Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g geltenden Vorschriften; 13. eine Liste aller Rückversicherungsunternehmen, die ... staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird, über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen verfügt. Gehören ... nach Absatz 1 Satz 3 haben." 47. Nach § 121e werden folgende §§ 121f bis 121j eingefügt: § 121f Bestandsübertragung (1) ... oder Vertragsstaates zu erfolgen. Absatz 1 Satz 2, 4 und 5 gilt entsprechend. § 121g Versicherungs-Zweckgesellschaften (1) Eine Versicherungs-Zweckgesellschaft ist eine ... 1 b" die Wörter die Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g " eingefügt. 56. In § 157a Abs. 3 erster Halbsatz wird die Angabe ...
Artikel 3 8. VAGuaÄndG Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung ... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen ... zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen ...
Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 950
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
Artikel 2 FMVAStärkG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... der Angabe „im Sitzland" die Angabe „entsprechend den Anforderungen des § 121g " eingefügt und nach der Angabe „beaufsichtigt wird und über eine" die ... wird und über eine" die Angabe „mit den Anforderungen des § 121g " gestrichen. 11. In § 56a Abs. 3 Satz 3 werden nach dem Wort ... der Angabe „im Sitzland" die Angabe „entsprechend den Anforderungen des § 121g " eingefügt und nach der Angabe „beaufsichtigt wird und über eine" die ... wird und über eine" die Angabe „mit den Anforderungen des § 121g " gestrichen. 13. § 81b wird wie folgt geändert: a) In Absatz ... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird und über eine ... Abberufungsverlangen der Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen ist." 29. § 121g wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz ...
Artikel 4 FMVAStärkG Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung ... „im Sitzland" die Wörter „entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" eingefügt und die Wörter „mit den ... eingefügt und die Wörter „mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" gestrichen. b) In ... „im Sitzland" die Wörter „entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" eingefügt und die Wörter „mit den ... eingefügt und die Wörter „mit den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" gestrichen. 4. In ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV ... Satz 3 Nr. 3" und vor der Angabe § 159 Abs. 1 Satz 1" die Angabe § 121g Abs. 1 Satz 2 VAG;" eingefügt. bb) Nach der Nummer 6.1.1.4 wird folgende ...
Zitate in aufgehobenen TitelnKapitalausstattungs-Verordnung
V. v. 13.12.1983 BGBl. I S. 1451; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 1 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 1 KapAusstV (vom 22.08.2013) ... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und ...
§ 4 KapAusstV (vom 01.08.2009) ... wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland entsprechend den Anforderungen des § 121g des Versicherungsaufsichtsgesetzes zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und ...
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