Zitierungen von § 118f VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 118f VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... den Fällen des § 106b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 sowie in den Fällen des § 118f in Verbindung mit § 106b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VAG ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV
...  nn) In Nummer 6.9 wird nach der Angabe „sowie in den Fällen des § 118f " die Angabe „und des § 121i Abs. 2 Satz 3, jeweils" eingefügt.  ...


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