§ 5 - Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV 2002)

neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 229; zuletzt geändert durch Artikel 25 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9241-23-27 Güterbeförderung
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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 994), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 1999 (BGBl. I S. 1435), außer Kraft.



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