Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel
1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedürfen meiner Genehmigung.
Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr
E. v. 19.02.1996 BGBl. I S. 321