Änderung § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Pharmazie vom 01.09.2009

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§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 22 V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960

(Text alte Fassung)

§ 11 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 10 Inkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1989 in Kraft.






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