interne Verweise§ 6 AtAV Antragstellung ... Eine Genehmigung nach § 5 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter Verwendung eines ... nach Anlage 1 Abschnitt 1 zu beantragen 1. in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 vom Besitzer, 2. in den Fällen des § 5 Abs. ... 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 vom Besitzer, 2. in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vom Empfänger, 3. in den Fällen des § 5 ... 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vom Empfänger, 3. in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 von demjenigen, der radioaktive Abfälle durch das Inland zu ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates der ... den die radioaktiven Abfälle verbracht werden sollen, sowie in allen Fällen des § 5 Abs. 2 den zuständigen Behörden der Durchfuhrländer ein Exemplar des Vordrucks nach ... daß er zu deren Abnahme bereit ist, 2. in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 3 eine amtliche Erklärung, aus der sich ergibt, ... und die jeweiligen Mengen der radioaktiven Abfälle, sofern ein Antrag nach § 5 Abs. 4 gestellt wird, 4. Unterlagen, die den Nachweis nach § 7 Abs. 1 ...
§ 11 AtAV Unterrichtungen ... der Erteilung einer Genehmigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 unterrichtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter ...
§ 16 AtAV Bestätigung über den Erhalt ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dem Inhaber einer Genehmigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a eine Ausfertigung der Meldung über den Erhalt der ... übermittelt worden ist. (3) Der Inhaber einer Genehmigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b hat dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ...
§ 19 AtAV Ordnungswidrigkeiten ... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Genehmigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 oder § 15 Satz 1 radioaktive Abfälle verbringt, 2. ...
Zitate in aufgehobenen TitelnStrahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
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