Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.05.2011 aufgehoben
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§ 12 - Holzabsatzfondsgesetz (HAfG)

neugefasst durch B. v. 06.10.1998 BGBl. I S. 3130; aufgehoben durch § 3 Artikel 2 G. v. 25.05.2011 BGBl. I S. 950
Geltung ab 20.12.1990; FNA: 780-7 Organisation der Landwirtschaft
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§ 12 Ordnungswidrigkeiten


§ 12 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.
einer durch Rechtsverordnung nach § 10 Abs. 5 begründeten Mitteilungspflicht hinsichtlich der Abgabenbemessungsgrundlagen oder der Abgaben zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

2.
entgegen § 11 Abs. 1 eine Auskunft nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder

3.
entgegen § 11 Abs. 2 die Prüfung oder Besichtigung oder die Einsichtnahme in geschäftliche Unterlagen nicht duldet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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Zitierungen von § 12 HAfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 HAfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HAfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 743/01 - (zum Forstabsatzfondsgesetz bzw. Holzabsatzfondsgesetz)
B. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1307
Entscheidung BVerfGE200920512
...  § 2 Absatz 1 bis Absatz 3, § 10 Absatz 1 bis Absatz 4, § 11 und § 12 des Gesetzes über den Forstabsatzfonds (Forstabsatzfondsgesetz - FAfG) vom 13. Dezember 1990 ... Fassung als § 2 Absatz 1 bis Absatz 3, § 10 Absatz 1 bis Absatz 6, § 11 und § 12 des Gesetzes über den Holzabsatzfonds (Holzabsatzfondsgesetz - HAfG) (Erstes Gesetz zur ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Holzabsatzfondsverordnung (HAfV)
V. v. 04.01.1999 BGBl. I S. 2; aufgehoben durch § 3 Artikel 2 G. v. 25.05.2011 BGBl. I S. 950
§ 5 HAfV
... Ordnungswidrig im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Holzabsatzfondsgesetzes handelt, wer entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 eine ... nach Absatz 1, 2. für Ordnungswidrigkeiten nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Holzabsatzfondsgesetzes, soweit eine der Bundesanstalt gegenüber ...


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