Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - BVL-Übertragungsverordnung (BVLÜV)

neugefasst durch B. v. 28.05.2009 BGBl. I S. 1220; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Geltung ab 28.02.2003; FNA: 2120-6-1 Organisation des Gesundheitswesens
| |

§ 2



§ 1 gilt nicht, soweit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

1.
im Einzelfall eine in § 1 genannte Befugnis

a)
selbst wahrnimmt oder

b)
im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde dieser übertragen hat oder

2.
eine in § 1 genannte Befugnis durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen hat.





 

Frühere Fassungen von § 2 BVLÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.01.2015Artikel 4 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
vom 07.01.2015 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 351 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BVLÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BVLÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVLÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 4 VSchDDVG Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
... das Komma am Ende gestrichen. b) Nummer 7 wird aufgehoben. 2. In § 2 werden die Wörter „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 351 9. ZustAnpV BVL-Übertragungsverordnung
...  In § 2 der BVL-Übertragungsverordnung *) vom 21. Februar 2003 (BGBl. I S. 244), die durch Artikel 2 ...