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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben

§ 7 - Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BranntwMonVwG k.a.Abk.)

G. v. 08.08.1951 BGBl. I S. 491; aufgehoben durch § 7 G. v. 08.08.1951 BGBl. I S. 491 iVm BGBl. 2017 I S. 420
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 602-1 Zollverwaltung
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§ 7


§ 7 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 BranntwMonVwG

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 7 Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.03.2017Artikel 1 Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
vom 10.03.2017 BGBl. I S. 420

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BranntwMonVwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonVwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 1 BfBAG Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
... 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „§ 6 Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ... für Branntwein ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgelöst. § 7 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer ...