(1) Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der nachstehenden Arbeiten anzufertigen:
- 1.
- ein Siebdruck-Erzeugnis, bestehend aus Negativtext- und aus Bildteilen, in drei Farben im Mindestformat DIN A 3 zu zwei Nutzen nach Vorlage,
- 2.
- ein Siebdruck-Erzeugnis aus einem beliebigen siebdruckfähigen Material in mindestens drei Farben im Mindestformat DIN A 2 in freier Gestaltung.
(2) Mit der Meisterprüfungsarbeit sind abzuliefern:
- 1.
- Filmmontagen,
- 2.
- Stand- und Einteilungsbogen,
- 3.
- Druckskala,
- 4.
- 15 Druckbogen jeder Farbe,
- 5.
- 15 Fortdruckbogen im Zusammendruck.
Der Arbeit nach Abs. 1 Nr. 2 ist zusätzlich der Entwurf beizufügen.