§ 2 - Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV)

V. v. 17.12.1984 BGBl. I S. 1598; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.03.2010 BGBl. I S. 264
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 7100-1-8 Gewerbeordnung
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§ 2 Vorzeigen der Versicherungsunterlagen


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Der Inhaber einer Reisegewerbekarte oder einer Zweitschrift (§ 60c Abs. 2 der Gewerbeordnung) ist verpflichtet, während der Ausübung des Gewerbebetriebs Unterlagen, aus denen sich das Bestehen der nach § 1 erforderlichen Haftpflichtversicherung ergibt, auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.

(2) Dies gilt auch für Gewerbetreibende aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die der Versicherungspflicht nach § 1 unterliegen.


Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie V. v. 9. März 2010 BGBl. I S. 264 m.W.v. 18. März 2010

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Frühere Fassungen von § 2 SchauHV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.03.2010Artikel 3 Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie
vom 09.03.2010 BGBl. I S. 264

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 SchauHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SchauHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchauHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SchauHV Ordnungswidrigkeiten
... Höhe abschließt oder aufrechterhält, 2. entgegen § 2 die Versicherungsunterlagen auf Verlangen nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie
V. v. 09.03.2010 BGBl. I S. 264
Artikel 3 DLRLUmsV Änderung der Schaustellerhaftpflichtverordnung
...  2 der Schaustellerhaftpflichtverordnung vom 17. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1598), die durch Artikel ...


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