Änderung Anlage Nr. 244 - 255 BKatV vom 01.02.2009

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Anlage Nr. 244 - 255 BKatV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.02.2009 geltenden Fassung
Anlage Nr. 244 - 255 BKatV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.02.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage Nr. 244 - 255 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage Nr. 244 - 255 (zu § 1 Abs. 1)


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Lfd. Nr. | Tatbestand | StVO | Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten

|
C. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG

|
a) Straßenverkehrs-Ordnung

|
Bahnübergänge

244 | Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang
trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke
überquert | § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe a | 700 €
Fahrverbot
3 Monate

245 | Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht mo-
torisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang
trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke
überquert | § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe a | 350 €

|
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

246 | Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt | § 23 Abs. 1a
§ 49 Abs. 1 Nr. 22 |

246.1 | als Fahrzeugführer | | 40 €

246.2 | als Radfahrer | | 25 €

247 | Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein
technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrs-
überwachungsmaßnahmen betrieben oder be-
triebsbereit mitgeführt | § 23 Abs. 1b
§ 49 Abs. 1 Nr. 22 | 75 €

|
Kraftfahrzeugrennen

248 | Als Führer eines Kraftfahrzeugs an einem Kraft-
fahrzeugrennen teilgenommen | § 29 Abs. 1
§ 49 Abs. 2 Nr. 5 | 400 €
Fahrverbot
1 Monat

249 | Als Veranstalter ein Kraftfahrzeugrennen ohne
Erlaubnis durchgeführt | § 29 Abs. 2 Satz 1
§ 49 Abs. 2 Nr. 6 | 500 €

|
Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid

250 | Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Ver-
langen nicht ausgehändigt | § 46 Abs. 3 Satz 3
§ 49 Abs. 4 Nr. 5 | 10 €



Lfd. Nr. | Tatbestand | FeV | Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten

|
b) Fahrerlaubnis-Verordnung

|
Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen

251 | Führerschein, Bescheinigung oder die Überset-
zung des ausländischen Führerscheins auf Ver-
langen nicht ausgehändigt | § 4 Abs. 2 Satz 2, 3
§ 5 Abs. 4 Satz 2, 3
§ 48 Abs. 3 Satz 2
§ 74 Abs. 4 Satz 2
§ 75 Nr. 4 | 10 €



Lfd. Nr. | Tatbestand | FZV | Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten

|
c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung

|
Aushändigen von Fahrzeugpapieren

252 | Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige
Bescheinigung auf Verlangen nicht ausgehändigt | § 4 Abs. 5 Satz 1
§ 11 Abs. 5
§ 26 Abs. 1 Satz 6
§ 48 Nr. 5 | 10 €

|
Betriebsverbot und Beschränkungen

253 | Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen,
zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht be-
achtet | § 5 Abs. 1
§ 48 Nr. 7 | 50 €



Lfd. Nr. | Tatbestand | StVZO | Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten

|
d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

|
Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen



254 | Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelasse-
nen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen
Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Über-
lastung verstoßen | § 31c Satz 1, 4 Halbsatz 2
§ 69a Abs. 5 Nr. 4c | 50 €

|
Ausnahmen

255 | Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung auf
Verlangen nicht ausgehändigt | § 70 Abs. 3a Satz 1
§ 69a Abs. 5 Nr. 7 | 10 €

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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