Die sich nach § 4 ergebende Menge an Kraftstoff kann für die in § 4 Abs. 1 genannten Zwecke durch Verordnung gekürzt oder auf andere Weise kontingentiert werden.
... Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Kraftstoffmenge. § 4 Abs. 2 bis 5, §§ 5 und 12 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden. Die Zuteilung der Bezugscheine erfolgt unter der ... Bedarf kann nur in besonderen Fällen gedeckt werden. § 4 Abs. 2 bis 5, §§ 5 und 12 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden. (3) Das Auswärtige Amt und das ...