... 1. der Auszubildende glaubhaft macht, daß seine Eltern den Bedarf nach den §§ 12 bis 14b nicht leisten, und die Eltern entgegen § 47 Abs. 4 die für die Anrechnung ihres ...
... der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, mit Ausnahme der Leistungen nach § 14a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 6 und 7 der Verordnung über Zusatzleistungen in ...
... wurde, sind § 5 Absatz 1, 3 und 4 Satz 1 und 3, § 13 Absatz 4, die §§ 14a , 16, 18b Absatz 2 sowie die §§ 45 und 48 Absatz 4 in der bis zu diesem Tag geltenden ...
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
... aaa) Dem Buchstaben a werden die Wörter „mit Ausnahme der Leistungen nach § 14a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 6 und 7 der ...
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
... Angabe § 20 Abs. 1 Nr. 9, 10, 12 oder Abs. 3" ersetzt. 10. In § 14a Satz 1 werden die Wörter sowie in den Fällen des § 5 Abs. 1" ... sowie in den Fällen des § 5 Abs. 1" gestrichen. 11. Nach § 14a wird folgender § 14b eingefügt: § 14b Zusatzleistung für ... 3 geleistet wurde, sind § 5 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1 und 3, § 13 Abs. 4, die §§ 14a , 16, 18b Abs. 2 sowie die §§ 45 und 48 Abs. 4 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung ...