Zitierungen von § 15b BAföG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15b BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 25. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... durch die Wörter „130 Euro für jedes" ersetzt. 10. § 15b Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1150
Artikel 1 27. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... § 2 Absatz 1 Nummer 6 erheblich beeinträchtigt ist." 10. § 15b Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Eine Hochschulausbildung ist abweichend von den ...


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