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Zitierungen von § 18 BAföG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BAföG Darlehensbedingungen (vom 01.01.2024)
... 1. (15) Darlehensnehmende werden während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 1 des Vierzehnten Buches ...
§ 18a BAföG Einkommensabhängige Rückzahlung (vom 22.07.2022)
... Auf Antrag sind Darlehensnehmende während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 bis spätestens zu deren Ablauf von der Verpflichtung zur Rückzahlung freizustellen, ... der Freistellungsvoraussetzungen nachzuweisen, soweit nicht durch Rechtsverordnung auf Grund des § 18 Absatz 14 Nummer 2 etwas Abweichendes geregelt ist. Soweit eine Glaubhaftmachung mittels der Versicherung ...
§ 18b BAföG Teilerlaß des Darlehens (vom 16.07.2019)
... wurde. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids nach § 18 Absatz 9 zu stellen. Abweichend von Satz 1 erhalten Auszubildende, die zu den ersten 30 vom ... erlassen. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen. (4) Ist für eine Ausbildung eine Mindestausbildungszeit im ... wurde. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen. Ist der Bescheid vor dem 21. Juni 2011 nicht bestandskräftig oder ...
§ 18c BAföG Bankdarlehen (vom 01.01.2024)
... Laufzeit, zuzüglich eines Aufschlags von eins vom Hundert. (5) § 18 Absatz 3 Satz 3, Absatz 11 und Absatz 15 ist entsprechend anzuwenden. Für die Rückzahlung gelten alle nach § 17 ... zu zahlen. (7) Hat jemand ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen und ein in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichnetes Darlehen erhalten, ist deren Rückzahlung so aufeinander abzustimmen, dass ein in ... so aufeinander abzustimmen, dass ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen vor einem in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehen und beide Darlehen einschließlich der Zinsen in möglichst ... 130 Euro innerhalb von 22 Jahren zurückzuzahlen sind. Die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens ist in dem Monat zu leisten, der auf die Fälligkeit der letzten Rate ... das in Absatz 1 bezeichnete Darlehen vor diesem Zeitpunkt getilgt, ist die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens am Ende des Monats zu leisten, der auf den Monat der Tilgung folgt. ... Darlehens am Ende des Monats zu leisten, der auf den Monat der Tilgung folgt. § 18 Absatz 4 bleibt unberührt. (8) Vor Beginn der Rückzahlung teilt die ...
§ 18d BAföG Kreditanstalt für Wiederaufbau (vom 16.07.2019)
... werden erstattet: 1. die Darlehensbeträge, die in entsprechender Anwendung von § 18 Absatz 11 erlöschen, und 2. die Darlehens- und Zinsbeträge nach § 18c Abs. 10 Satz ...
§ 39 BAföG Auftragsverwaltung (vom 22.07.2022)
... 2 im Auftrag des Bundes von den Ländern ausgeführt. (2) Die nach § 18 Abs. 1 geleisteten Darlehen werden durch das Bundesverwaltungsamt verwaltet und eingezogen. Die ...
§ 58 BAföG Ordnungswidrigkeiten (vom 16.07.2019)
... nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder 3. einer Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 14 Nummer 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift ...
§ 60 BAföG Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht (vom 16.07.2019)
... festgestellt wird; der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen, 3. auf Antrag der nach dem 31. Juli 1996 nach § 17 Abs. 3 in der am ...
§ 66a BAföG Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung (vom 26.10.2022)
... § 50 Absatz 2 Satz 4 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 18 Absatz 4 Satz 1 in der ab dem 1. September 2019 geltenden Fassung gilt für sie mit der Maßgabe, dass ... 2 Satz 1 in der am 31. August 2019 anzuwendenden Fassung geleistet wurde, sind diese Regelung, § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5, die §§ ... noch über den 31. August 2019 hinaus erbracht werden. Abweichend von Satz 1 ist § 18 Absatz 14 in der ab dem 26. Oktober 2022 geltenden Fassung anzuwenden. (7) Darlehensnehmende, ... dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens § 18 Absatz 12 und § 18a in der am 1. September 2019 anzuwendenden Fassung anzuwenden sind. (8) ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Darlehensverordnung (DarlehensV)
Artikel 1 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1889
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (5. DarlehensVÄndV)
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1715
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 16.07.2019 BGBl. I S. 1095
Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1889
 
Zitat in folgenden Normen

Darlehensverordnung (DarlehensV)
Artikel 1 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1889
§ 2 DarlehensV Geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten
... und Mitwirkungspflichten ist anzunehmen, wenn im maßgeblichen Rückzahlungszeitraum nach § 18 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes 1. höchstens einmal eine Kostenpauschale für die ... festgesetzt wurde und 3. höchstens für die Dauer von 150 Tagen nach § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes Zinsen wegen Überschreitung des Zahlungstermins angefallen ...
§ 6 DarlehensV Vorzeitige Rückzahlung
... geleisteten Zahlungsbetrag sowie den im Gegenzug gewährten Nachlass nach Maßgabe des § 18 Absatz 13 des ...
§ 8 DarlehensV Zahlungsrückstand
... Nach dem Zahlungstermin werden gesondert erhoben: 1. Zinsen nach § 18 Absatz 2 des Gesetzes ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Monat, wobei einem Kalendermonat 30 Tage ...
§ 10 DarlehensV Rückzahlungsbescheid
... Unbeschadet der nach § 18 Absatz 4 bis 6 des Gesetzes eintretenden Fälligkeit der Rückzahlungsraten erteilt das ...
§ 12 DarlehensV Mitteilungspflichten
... werden, wenn der Darlehensnehmer seine Mitteilungspflichten nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 des Gesetzes und nach § 10 verletzt und das Darlehenskonto des Darlehensnehmers im Zeitpunkt ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 94 SGB XIV Leistung zur Förderung einer Ausbildung (vom 01.01.2024)
... spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Bescheids des Bundesverwaltungsamtes nach § 18 Absatz 9 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu stellen. Für nach § 17 Absatz 3 des ... der Darlehensschuld in einer Summe an das Bundesverwaltungsamt zurück. § 18 Absatz 10 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes findet keine Anwendung. Nach Kenntnis vom Zugang der Mitteilung nach Absatz 3 Satz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1796
Artikel 1 28. BAföGÄndG
... bis zum Ende der Förderungshöchstdauer nach § 15a geleistet." 3. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort ... 66a Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von Satz 1 ist § 18 Absatz 14 in der ab dem 26. Oktober 2022 geltenden Fassung ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (5. DarlehensVÄndV)
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1715
Artikel 1 5. DarlehensVÄndV Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
...  (1) Nach dem Zahlungstermin werden gesondert erhoben: 1. Zinsen nach § 18 Absatz 2 des Gesetzes ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Monat, wobei einem Kalendermonat 30 ...

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 25. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... drei Jahren seinen ständigen Wohnsitz im Inland hatte" gestrichen. 12. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 werden ... durch § 94 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2485), in Verbindung mit § 18 dieses Gesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung, und" gestrichen.  ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Bescheids des Bundesverwaltungsamtes nach § 18 Absatz 9 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu stellen. Für nach § 17 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der ...
Artikel 18 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 2847) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 18 wird folgender Absatz 15 angefügt: „(15) Darlehensnehmende werden ... „(15) Darlehensnehmende werden während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 1 des Vierzehnten Buches ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 16.07.2019 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 6. DarlehensVÄndV
... Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten Ein im Sinne des § 18 Absatz 12 Satz 3 des Gesetzes nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist ... und Zinsforderungen beglichen wurden und höchstens für die Dauer von 150 Tagen nach § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes Zinsen wegen Überschreitung des Zahlungstermins angefallen sind."  ... geleisteten Zahlungsbetrag sowie den im Gegenzug gewährten Nachlass nach Maßgabe des § 18 Absatz 13 des Gesetzes." 6. In § 8 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „2 ... „§ 10 Rückzahlungsbescheid (1) Unbeschadet der nach § 18 Absatz 4 bis 6 des Gesetzes eintretenden Fälligkeit der Rückzahlungsraten erteilt das ... vierteljährlichen Raten." 8. In § 11 Absatz 1 werden die Angaben „( § 18 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes)" und „(§ 18 Abs. 4 des Gesetzes)" gestrichen. 9. In ... 11 Absatz 1 werden die Angaben „(§ 18 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes)" und „( § 18 Abs. 4 des Gesetzes)" gestrichen. 9. In § 12 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe ...

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... als Darlehen" ersetzt. bb) Nummer 1 wird aufgehoben. 11. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Darlehensbedingungen (1) ... Nummer 1 wird aufgehoben. 11. § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Darlehensbedingungen (1) Für 1. nach § 17 Absatz 2 Satz 1 ... „(1) Auf Antrag sind Darlehensnehmende während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 bis spätestens zu deren Ablauf von der Verpflichtung zur Rückzahlung freizustellen, ... der Freistellungsvoraussetzungen nachzuweisen, soweit nicht durch Rechtsverordnung auf Grund des § 18 Absatz 14 Nummer 2 etwas Abweichendes geregelt ist." cc) Folgender Satz wird angefügt: ... In § 18b Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 3 wird jeweils die Angabe „ § 18 Absatz 5a" durch die Angabe „§ 18 Absatz 9" ersetzt. 14. § ... Absatz 4 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 18 Absatz 5a" durch die Angabe „ § 18 Absatz 9" ersetzt. 14. § 18c wird wie folgt geändert: a) ... c) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „ § 18 Absatz 3 Satz 2 und 4 und Absatz 5c" wird durch die Angabe „§ 18 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 11" ... Die Angabe „§ 18 Absatz 3 Satz 2 und 4 und Absatz 5c" wird durch die Angabe „ § 18 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 11" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... folgt gefasst: „(7) Hat jemand ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen und ein in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichnetes Darlehen erhalten, ist deren Rückzahlung so aufeinander abzustimmen, dass ein in ... so aufeinander abzustimmen, dass ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen vor einem in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehen und beide Darlehen einschließlich der Zinsen in möglichst ... - mindestens 130 Euro innerhalb von 22 Jahren zurückzuzahlen sind. Die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens ist in dem Monat zu leisten, der auf die Fälligkeit der letzten Rate ... Wird das in Absatz 1 bezeichnete Darlehen vor diesem Zeitpunkt getilgt, ist die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens am Ende des Monats zu leisten, der auf den Monat der Tilgung folgt. § ... 1 bezeichneten Darlehens am Ende des Monats zu leisten, der auf den Monat der Tilgung folgt. § 18 Absatz 4 bleibt unberührt." 15. In § 18d Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe ... bleibt unberührt." 15. In § 18d Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 18 Absatz 5c" durch die Angabe „§ 18 Absatz 11" ersetzt. 16. § ... 18d Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 18 Absatz 5c" durch die Angabe „ § 18 Absatz 11" ersetzt. 16. § 21 wird wie folgt geändert: a) In ... Satz 1" eingefügt. 26. In § 58 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „ § 18 Absatz 6 Nummer 2" durch die Angabe „§ 18 Absatz 14 Nummer 2" ersetzt. 27. ... Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 18 Absatz 6 Nummer 2" durch die Angabe „ § 18 Absatz 14 Nummer 2" ersetzt. 27. § 60 wird wie folgt geändert: a) Im ... 1994 (BGBl. I S. 1311, 1314)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 18 Absatz 5a" durch die Angabe „§ 18 Absatz 9" ersetzt. c) In Nummer ... b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 18 Absatz 5a" durch die Angabe „ § 18 Absatz 9" ersetzt. c) In Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 17 Absatz ... soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. (3) § 17 Absatz 2, die §§ 18 , 18a, 18b, 18d, 58 und 60 Nummer 2 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I ... Satz 1 und § 50 Absatz 2 Satz 4 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 18 Absatz 4 Satz 1 in der ab dem 1. September 2019 geltenden Fassung gilt für sie mit der Maßgabe, dass ... 2 Satz 1 in der am 31. August 2019 anzuwendenden Fassung geleistet wurde, sind diese Regelung, § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5, die §§ ... dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens § 18 Absatz 12 und § 18a in der am 1. September 2019 anzuwendenden Fassung anzuwenden sind. Für ... Jahren überschritten haben, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass für den Erlass nach § 18 Absatz 12 Satz 1 in der ab dem 1. September 2019 anzuwendenden Fassung die Voraussetzungen für den gesamten ... Äußerung des Verlangens vorgelegen haben müssen. (8) Abweichend von § 18 Absatz 3 Satz 1 und § 18c Absatz 6 und 7 beträgt die Rate bis zum 31. März 2020.105 ...

Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1150
Artikel 1 27. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... im Ausland im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" eingefügt. 12. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 11 wird das Wort „etwaiger" ...
Artikel 3 27. BAföGÄndG Änderung der BAföG-Darlehens-Verordnung
...  1. Der einleitende Satzteil wird wie folgt gefasst: „Ein im Sinne des § 18 Absatz 12 Satz 1 des Gesetzes nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist ... und Mitwirkungspflichten ist anzunehmen, wenn im maßgeblichen Rückzahlungszeitraum nach § 18 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes". 2. In Nummer 3 werden die Wörter „sämtliche ...

Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 24. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... wurde. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 5a zu stellen. Ist der Bescheid vor dem 21. Juni 2011 nicht bestandskräftig oder ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BAföG-Darlehens-Verordnung (DarlehensV)
neugefasst durch B. v. 28.10.1983 BGBl. I S. 1340; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1889
§ 2 DarlehensV Geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten (vom 22.07.2022)
... im Sinne des § 18 Absatz 12 Satz 1 des Gesetzes nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist ... und Mitwirkungspflichten ist anzunehmen, wenn im maßgeblichen Rückzahlungszeitraum nach § 18 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes 1. höchstens einmal eine Kostenpauschale für die ... festgesetzt wurde und 3. höchstens für die Dauer von 150 Tagen nach § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes Zinsen wegen Überschreitung des Zahlungstermins angefallen ...
§ 6 DarlehensV Vorzeitige Rückzahlung (vom 01.09.2019)
... geleisteten Zahlungsbetrag sowie den im Gegenzug gewährten Nachlass nach Maßgabe des § 18 Absatz 13 des ...
§ 8 DarlehensV Zahlungsrückstand (vom 01.09.2019)
... Nach dem Zahlungstermin werden gesondert erhoben: 1. Zinsen nach § 18 Absatz 2 des Gesetzes ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Monat, wobei einem Kalendermonat 30 Tage ...
§ 10 DarlehensV Rückzahlungsbescheid (vom 01.09.2019)
... Unbeschadet der nach § 18 Absatz 4 bis 6 des Gesetzes eintretenden Fälligkeit der Rückzahlungsraten erteilt das ...
§ 12 DarlehensV Mitteilungspflichten (vom 01.09.2019)
... werden, wenn der Darlehensnehmer seine Mitteilungspflichten nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 des Gesetzes und nach § 10 verletzt und das Darlehenskonto des Darlehensnehmers im Zeitpunkt ...