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Zitierungen von § 18b BAföG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18b BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BAföG Darlehensbedingungen (vom 01.01.2024)
... Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b , 2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen oder für ...
§ 66a BAföG Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung (vom 26.10.2022)
... § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5, die §§ 18b , 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-TeilerlaßV)
V. v. 14.12.1983 BGBl. I S. 1439, 1575; zuletzt geändert durch Artikel 72 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-TeilerlaßV)
V. v. 14.12.1983 BGBl. I S. 1439, 1575; zuletzt geändert durch Artikel 72 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 5 BAföG-TeilerlaßV Vergleichsgruppen
... entsprechend anzuwenden. (3) Abweichend von Absatz 1 ist in den Fällen des § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes eine Vergleichsgruppe aus allen Geförderten zu bilden, bei ...
§ 7 BAföG-TeilerlaßV Besonderheiten bei der Vergleichsgruppen- und Rangfolgenbildung
... des Geltungsbereichs des Gesetzes gelegenen Ausbildungsstätte abgelegt hat, (§ 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes), ist diese Verordnung mit der Maßgabe entsprechend ... als Gesamtergebnis der Abschlußprüfung nur das Bestehen festgestellt wird (§ 18b Abs. 2 Satz 4 Buchstabe a des Gesetzes), hat die Prüfungsstelle die Rangfolge nach den in ... in denen eine Abschlußprüfung nicht vorgesehen oder nicht vorgeschrieben ist (§ 18b Abs. 2 Satz 4 Buchstabe b des Gesetzes), wird bei der Rangfolgenbildung die Funktion der ...
§ 11 BAföG-TeilerlaßV Auskunftspflichten (vom 05.04.2017)
... über den Darlehensteilerlaß notwendigen Angaben machen. (2) In den in § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes genannten Fällen sind die Prüfungsteilnehmer, die nach dem 31. Dezember ... die Förderung befaßt war. (3) Die Prüfungsstellen haben in den in § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes genannten Fällen alle Prüfungsteilnehmer im Zusammenhang mit der Meldung ...
§ 12 BAföG-TeilerlaßV Festlegung der Rangfolge
... ist. (2) Abweichend von Absatz 1 ermittelt die Prüfungsstelle in den in § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes genannten Fällen nach den §§ 7 und 8 für jede ... folgenden Kalenderjahres die für die weitere Durchführung des § 18b Abs. 2 des Gesetzes erforderlichen und nach Absatz 1 oder 2 festgestellten Daten auf für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 1 23. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... eingefügt. b) In Absatz 5 Satz 2 werden nach der Angabe „§ 18b Abs. 5" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung" ... Dezember 2009 geltenden Fassung" eingefügt. 13. In § 18b werden in Absatz 2 Satz 1 nach dem Wort „Abschlussprüfung" und in Absatz 3 Satz 1 ... wurde, sind § 5 Absatz 1, 3 und 4 Satz 1 und 3, § 13 Absatz 4, die §§ 14a, 16, 18b Absatz 2 sowie die §§ 45 und 48 Absatz 4 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung in ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2035/07 - (zu § 18b Absatz 3 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes)
B. v. 12.08.2011 BGBl. I S. 1726
Entscheidung BVerfGE20110621
... 2011 - 1 BvR 2035/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: § 18b Absatz 3 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung des Zwölften Gesetzes ...

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 25. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
...  29. In § 2 Absatz 1a Satz 2 und Absatz 3, § 14a Satz 1, § 18b Absatz 6 Satz 1, § 18c Absatz 11 und § 44 Absatz 1 werden jeweils die Wörter ...

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b , 2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis ... Abnahme derselben zuständig." e) Absatz 5 wird aufgehoben. 13. In § 18b Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 18 Absatz 5a" durch die Angabe „§ 18 Absatz ... nichts anderes bestimmt ist. (3) § 17 Absatz 2, die §§ 18, 18a, 18b , 18d, 58 und 60 Nummer 2 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1048) ... § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5, die §§ 18b , 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter ...

Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 24. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... § 18b Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 1 22. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird." 15. § 18b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 6 wird die Angabe „§ 5 ... wurde, sind § 5 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1 und 3, § 13 Abs. 4, die §§ 14a, 16, 18b Abs. 2 sowie die §§ 45 und 48 Abs. 4 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung in ...
Artikel 14 22. BAföGÄndG Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
... vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3127) geändert worden ist, werden die Angabe „§ 18b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 18b Abs. 2 und 3" und die Wörter ... worden ist, werden die Angabe „§ 18b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 18b Abs. 2 und 3" und die Wörter „in den Fällen des § 18b Abs. 3 und 4" ... Angabe „§ 18b Abs. 2 und 3" und die Wörter „in den Fällen des § 18b Abs. 3 und 4" durch die Wörter „im Fall des § 18b Abs. 3" ersetzt. ... den Fällen des § 18b Abs. 3 und 4" durch die Wörter „im Fall des § 18b Abs. 3" ersetzt.  ...
Artikel 18 22. BAföGÄndG Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. Januar 2010 wirksam werden
... § 18b Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni ...