interne Verweise§ 56 BAföG Aufbringung der Mittel (vom 16.07.2019) ... einschließlich der Erstattungsbeträge an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 18d Abs. 2 , trägt der Bund. Die Mittel für die Darlehen nach § 17 Abs. 2 und 3 Satz ... (2a) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat 35 vom Hundert der von ihr nach § 18d Absatz 1 für den Bund eingezogenen Beträge und Zinsen aus Darlehen, die ihr bis zum 31. Dezember ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 25. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... „behinderten Menschen" ersetzt. 14. § 18d Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ... (2a) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat 35 vom Hundert der von ihr nach § 18d Absatz 1 für den Bund eingezogenen Beträge und Zinsen aus Darlehen, die ihr bis zum 31. ...
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... auf den Monat der Tilgung folgt. § 18 Absatz 4 bleibt unberührt." 15. In § 18d Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 18 Absatz 5c" durch die Angabe „§ 18 Absatz 11" ... nichts anderes bestimmt ist. (3) § 17 Absatz 2, die §§ 18, 18a, 18b, 18d , 58 und 60 Nummer 2 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1048) ...
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