Änderung § 15 EBPV vom 12.05.2011

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. EBPVÄndV am 12. Mai 2011 und Änderungshistorie der EBPV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 15 EBPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.05.2011 geltenden Fassung
§ 15 EBPV n.F. (neue Fassung)
in der am 12.05.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 810

(Textabschnitt unverändert)

§ 15 Nichtöffentlichkeit


(Text alte Fassung)

Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. Es können aber beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden, Mitglieder des Prüfungsausschusses, die nicht der Prüfungskommission angehören, sowie Personen, die sich auf eine Betriebsleiterprüfung vorbereiten, anwesend sein. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder der Prüfungskommission teilnehmen.

(Text neue Fassung)

1 Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. 2 Es können aber beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden, Mitglieder des Prüfungsausschusses, die nicht der Prüfungskommission angehören, sowie Personen, die sich auf eine Betriebsleiterprüfung vorbereiten, als Zuhörer anwesend sein. 3 An der Beratung und Festlegung der Bewertungen in den mündlichen Prüfungsfächern dürfen nur die Mitglieder der Prüfungskommission sowie der Protokollant teilnehmen. 4 Das Prüfungsergebnis wird den Prüflingen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt gegeben.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed