§ 88a - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 88a Sammlung von geschützten Daten


§ 88a hat 1 frühere Fassung und wird in 10 Vorschriften zitiert

1Soweit es zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderlich ist, dürfen die Finanzbehörden nach § 30 geschützte Daten auch für Zwecke künftiger Verfahren im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, insbesondere zur Gewinnung von Vergleichswerten, in Dateisystemen verarbeiten. 2Eine Verarbeitung ist nur für Verfahren im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und b zulässig.


Text in der Fassung des Artikels 17 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162 m.W.v. 25. Mai 2018

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Frühere Fassungen von § 88a AO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 17 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2541

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 88a AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 88a AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
Artikel 20 G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150, 3176; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 BodSchätzG Anwendung der Abgabenordnung (vom 01.01.2024)
... der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente Teil (§§ 347 bis 368) der Abgabenordnung Anwendung. ...

Mindeststeuergesetz (MinStG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397
§ 75 MinStG Abgabeverpflichtung
... und löscht sie mit Ablauf des 15. Jahres, das dem Jahr der Übermittlung folgt. § 88a der Abgabenordnung ist zu ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 11 ZFdG Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
... von Personen nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 weitere personenbezogene Daten. § 88a der Abgabenordnung bleibt unberührt. (3) Das Zollkriminalamt kann personenbezogene Daten ...
§ 13 ZFdG Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
... 3 Absatz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11, erforderlich ist. § 88a der Abgabenordnung und § 67b des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben ...
§ 26 ZFdG Allgemeine Datenverarbeitung
... der Behörden des Zollfahndungsdienstes nach den §§ 4 bis 7 erforderlich ist; § 88a der Abgabenordnung und § 67b des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt. (5) ...
§ 31 ZFdG Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
... von Personen nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 weitere personenbezogene Daten. § 88a der Abgabenordnung bleibt unberührt. (3) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 17 ReRaG Änderung der Abgabenordnung
... Wörter „Verarbeitung von erhobenen oder erfassten Daten" ersetzt. 15. § 88a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „in Dateien ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... die Luftverkehrsteuer". e) Nach der Angabe zu § 88a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 88b Länderübergreifender ... Bundesministerium der Finanzen fest." 13. Nach § 88a wird folgender § 88b eingefügt: „§ 88b ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 8 ZFdG Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle (vom 01.10.2019)
... Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten speichern, verändern und nutzen. § 88a der Abgabenordnung bleibt unberührt. (2) Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und ...
§ 9 ZFdG Sammlungen personenbezogener Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
... soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Zollkriminalamtes erforderlich ist. § 88a der Abgabenordnung bleibt unberührt. (2) Soweit es zur Erfüllung seiner ...


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