Zitierungen von § 30b VermG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30b VermG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 VermG Eigentumsübergang, Grundbuchberichtigung und Löschung von Vermerken über die staatliche Verwaltung (vom 09.10.2013)
... ersucht die Behörde das Grundbuchamt um Löschung des Anmeldevermerks nach § 30b Absatz 1 . Gebühren für das Grundbuchverfahren in den durch dieses Gesetz vorgesehenen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 12c GBO (vom 09.10.2013)
... über Ersuchen um Eintragung und Löschung von Anmeldevermerken gemäß § 30b Absatz 1 des Vermögensgesetzes; 4. die Berichtigung der Eintragung des Namens, des ...

Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
neugefasst durch Artikel 15 § 1 G. v. 20.12.1993 BGBl. I 2182, 2221; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
§ 2 GVO Erfordernis der Genehmigung (vom 01.07.2018)
... oder im Zeitpunkt der Eintragung des Rechtserwerbs kein Anmeldevermerk gemäß § 30b Absatz 1 des Vermögensgesetzes im Grundbuch eingetragen ist. Satz 2 Nr. 1 bis 6 gilt für die Bestellung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 17 EuKoPfVODG Änderung des Vermögensgesetzes
...  30b des Vermögensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), ...
Artikel 18 EuKoPfVODG Änderung der Grundstücksverkehrsordnung
... oder im Zeitpunkt der Eintragung des Rechtserwerbs kein Anmeldevermerk gemäß § 30b Absatz 1 des Vermögensgesetzes im Grundbuch eingetragen ist." 2. In Satz 3 ...

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 1 DaBaGG Änderung der Grundbuchordnung
... über Ersuchen um Eintragung und Löschung von Anmeldevermerken gemäß § 30b Absatz 1 des Vermögensgesetzes;". b) Absatz 4 wird wie folgt ...
Artikel 6 DaBaGG Änderung des Vermögensgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt: „§ 30b Anmeldevermerk (1) Für ... 1. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt: „§ 30b Anmeldevermerk (1) Für Grundstücke und Erbbaurechte, für die innerhalb ... ersucht die Behörde das Grundbuchamt um Löschung des Anmeldevermerks nach § 30b Absatz ...


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