Zitierungen von § 41 VermG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 VermG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30a VermG Ausschlussfrist (vom 25.04.2006)
... kann sie nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist nicht mehr beantragt werden. § 41 Abs. 6 Satz 1, 2, 4 und 5 gilt entsprechend. (4) Im Zusammenhang mit ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Hypothekenablöseverordnung (HypAblV)
V. v. 10.06.1994 BGBl. I S. 1253; zuletzt geändert durch Artikel 209 Abs. 9 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 4 HypAblV Verfahren bei Veräußerung des Grundstücks und bei Ablösung von Rechten (vom 25.04.2006)
... ein Briefgrundpfandrecht nach § 16 Abs. 9 Satz 1 des Vermögensgesetzes oder nach § 41 Abs. 6 Satz 2 und 3 des Vermögensgesetzes als erloschen oder als nicht entstanden, so bedarf ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 200 1. BMJBBG Änderung des Vermögensgesetzes
... In § 30a Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe „Artikel 14" durch die Angabe „§ 41 " ersetzt und werden die Wörter „des Zweiten ... Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes" gestrichen. 2. Dem § 41 werden folgende Absätze 5 bis 7 angefügt: „(5) Vor dem Inkrafttreten ...
Artikel 209 1. BMJBBG Änderungen weiterer Rechtsvorschriften
... 3 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 41 Abs. 6 Satz 2 und 3 des Vermögensgesetzes" ersetzt.  ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed