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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2005 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 1 - BSE-Vorsorgeverordnung (BSEVorsorgV k.a.Abk.)
V. v. 16.07.2001 BGBl. I S. 1655; aufgehoben durch § 3 V. v. 20.12.2005 BGBl. I S. 3618
Geltung ab 24.07.2001; FNA: 7831-1-51-1 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.07.2001; FNA: 7831-1-51-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 1
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die zuständige Behörde kann im Falle der amtlichen Feststellung von BSE bei einem Rind Ausnahmen von Artikel 13 Abs. 1 erster Unterabsatz Buchstabe c in Verbindung mit Anhang VII Nr. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. EG Nr. L 147 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung im Hinblick auf die Tötung
- 1.
- der Rinder des Bestandes,
- 2.
- der Rinder, die während ihrer ersten zwölf Lebensmonate zu irgendeinem Zeitpunkt zusammen mit dem befallenen Rind aufgezogen worden sind,
Zitierungen von § 1 BSE-Vorsorgeverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BSEVorsorgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSEVorsorgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BSEVorsorgV
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) § 1 Nr. 2 tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die ...
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