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Zitierungen von § 30 SeeSchStrO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 SeeSchStrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSchStrO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SeeSchStrO Begriffsbestimmungen (vom 07.10.2018)
... in Tankschiffen oder Schub- und Schleppverbänden beförderten Güter im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 ; 17. Flammpunkt die in Grad Celsius ausgedrückte niedrigste ...
§ 3 SeeSchStrO Grundregeln für das Verhalten im Verkehr (vom 18.05.2023)
... Schiffsführer eines Fahrgastschiffs oder eines Fahrbeschränkungen und Fahrverboten nach § 30 Abs. 1 unterliegenden Fahrzeuges darf in der Dienstzeit während der Fahrt alkoholische Getränke ...
§ 58 SeeSchStrO Schifffahrtspolizeiliche Meldungen
... Abmessungen und Größen überschreiten, sowie von Fahrzeugen im Sinne des § 30 Abs. 1 haben der nach § 60 Abs. 1 bekannt gemachten Verkehrszentrale folgende Angaben zu ... und nächster Anlaufhafen, e) Angabe, ob Massengüter im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 befördert werden und, wenn dies zutrifft, Angabe der Ladungsart und -menge und ...
§ 61 SeeSchStrO Ordnungswidrigkeiten (vom 18.05.2023)
... Durchfahren von Brücken, Sperrwerken oder Schleusen zuwiderhandelt, 12. entgegen § 30 eine dort genannte Seeschiffahrtsstraße oder Wasserfläche befährt, 13. ...
Anlage II SeeSchStrO Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
... befördern (§ 2 Abs. 1 Nr. 16) und leere Fahrzeuge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2 sowie auf dem Nord-Ostsee-Kanal die bekannt gemachten besonders ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV)
Artikel 1 V. v. 18.02.2004 BGBl. I S. 300; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 373
Anlage AnlBV (zu § 1 Abs. 1) (vom 20.12.2023)
...  m) die Menge der als vorhergehende Ladung beförderten Massengüter im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung , soweit die Tanks nicht gereinigt und entgast oder vollständig inertisiert sind;  ... des Lotsenschiffes vor der Wesermündung: aa) Tankschiffe im Sinne des § 30 Abs. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit einer Länge über alles von 150 m oder einer größten Breite von 23 m und ...

Schutz- und Sicherheitshafenverordnung (SchSiHafV)
V. v. 06.01.2017 BAnz AT 17.01.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.09.2019 BAnz AT 16.10.2019 V1
§ 6 SchSiHafV Erlaubnis zum Einlaufen
... 16 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung oder gefährliche Güter im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung befördert, 4. ...

Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
V. v. 13.06.1977 BGBl. I S. 813; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
§ 3 KVR-V Grundregeln für das Verhalten im Verkehr (vom 01.07.2006)
... eines Fahrgastschiffs oder eines Fahrbeschränkungen und Fahrverboten nach § 30 Abs. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung unterliegenden Fahrzeuges darf in der Dienstzeit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung
V. v. 22.11.2010 BGBl. I S. 1632
Artikel 1 2. AnlBVÄndV
... die Menge der als vorhergehende Ladung beförderten Massengüter im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, soweit die Tanks nicht gereinigt und ...

Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
V. v. 09.04.2008 BGBl. I S. 698
Artikel 3 2. UmwRSeeSÄndV Änderung der Anlaufbedingungsverordnung
... die Menge an als vorhergehende Ladung beförderter Massengüter im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, soweit die Tanks nicht gereinigt und ...

Zwölfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 18.05.2011 BGBl. I S. 935
Artikel 1 12. SchSAV Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
... „Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung" ersetzt. 2. In § 30 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „(BAnz. Nr. 125a vom 12. Juli ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 17.03.1988 BGBl. I S. 238; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
§ 38 BinSchUO Radargerät (vom 08.11.2006)
... die länger als 90 m sind oder die gefährliche Güter im Sinne des § 30 der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung geladen haben, sowie ...
§ 39 BinSchUO Kompaß
... die länger als 45 m sind oder die gefährliche Güter im Sinne des § 30 der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung geladen haben, sowie ...