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Siebtes Kapitel - Renten Service Verordnung (RentSV)


Siebtes Kapitel Schlußvorschriften

§ 37 (Aufhebung von Vorschriften)





§ 38 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft.


Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

 
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