Zitierungen von § 1 BSHKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BSHKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSHKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BSHKostV (zu § 1 Abs. 2) Gebührenverzeichnis
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

BSH-Gebührenverordnung (BSHGebV)
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1642; aufgehoben durch § 5 V. v. 06.07.2018 BGBl. I S. 1168
§ 4 BSHGebV Übergangsregelung
... 112) geändert worden ist, unterliegen, ist die Gebührennummer 6051 der Anlage zu § 1 Absatz 2 der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und ...

BSH-Gebührenverordnung (BSHGebV)
V. v. 06.07.2018 BGBl. I S. 1168; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
§ 4 BSHGebV Übergangsregelung
... 2017 geltenden Fassung unterliegen, sind die Gebührennummern 6051 und 6052 der Anlage zu § 1 Absatz 2 der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4081) in der bis zum 25. Juli 2012 geltenden Fassung weiter ...


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