Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.07.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BDGBuKBMinGSDV k.a.Abk.)

V. v. 24.02.2003 BGBl. I S. 300; aufgehoben durch § 4 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1584
Geltung ab 08.03.2003; FNA: 2031-4-18 Disziplinarrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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